AED-Geräte (im Kreis Euskirchen)
biphasische oder monophasische Defibrillation?
Aktuelle Geräte arbeiten biphasisch. Dabei fließt der Strom zunächst für etwa 11 ms von der einen zur zweiten Elektrode und dann für etwa 4 ms zur ersten Elektrode zurück.
Zum Einen konnte mit dieser Technik die Spannung auf etwa 1.200 bis 1.700 V und die Stromstärke auf 18 bis 24 A gesenkt werden. Zum Zweiten wird durch den Rückstrom ein erneut aufkeimendes Flimmern besser "abgefangen".
Nachfolgend finden sich zusätzliche Gründe, der biphasischen Technik den Vorzug zu geben und möglicherweise ältere Geräte (z. B. Lifepak 500) auszutauschen, soweit sie technisch nicht angepasst werden können.
Daten über den Vergleich monophasischer mit biphasischen Schocks sind nur spärlich verfügbar. Das größte Kollektiv wurde in der ORCA-Studie untersucht.[1] Dort zeigte sich, dass ein biphasischer 150 J Schock mit 96 % Kammerflimmern beenden konnte, wogegen ein monophasischer 200 J Schock nur in 59 % effektiv war. Dieser Unterschied war signifikant; ebenfalls auch die Unterschiede für den zweiten (64 % gegen 96 %) und dritten Schock (69 % gegen 98 %). Die Rate der überlebenden Patienten in beiden Gruppen war zwar nicht signifikant unterschiedlich, aber der Anteil an Patienten mit geringem zerebralen Schaden nach erfolgreicher Reanimation war in der Gruppe der mit biphasischen Defibrillatoren behandelten Patienten besser (Quelle: wikipedia).
Um den lebenswichtigen elektrischen Impuls von etwa 140 bis 360 J (abhängig vom Patientenwiderstand) zu erzeugen, mussten bei der ursprünglichen monophasischen Technik bis zu 6.000 V und bis zu 50 A eingesetzt werden.
[1] Schneider, P. R. Martens, H. Paschen, M. Kuisma, B. Wolcke, B. E. Gliner, J. K. Russell, W. D. Weaver, L. Bossaert, D. Chamberlain: Multicenter, randomized, controlled trial of 150-J biphasic shocks compared with 200- to 360-J monophasic shocks in the resuscitation of out-of-hospital cardiac arrest victims. Optimized Response to Cardiac Arrest (ORCA) Investigators. Circulation. 2000 Oct 10. Band 102(15). S. 1780–1787.
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