AED mit zusätzlich manueller Bedienfunktion
AED mit "purer" halb- oder vollautomatischer Funktion sind für Laien konzipiert und dürfen von diesen auch ohne spezielle Schulung eingesetzt werden. Dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in einem Unternehmen arbeiten, das der Medizingeräte-Betreiberverordnung unterliegt, eine Einweisung in die Handhabung "ihres" AED haben müssen, bleibt davon unberührt.
AED mit zusätzlich manuellem Modus
machen zum Beispiel Sinn in (werks)medizinischen Abteilungen oder in Arztpraxen. Hier dürfen Mediziner auf die manuelle Bedienung des Defibrillators zurückgreifen. Für die manuelle Bedienung ist eine bewusste Umschaltung erforderlich.
Das nichtärztliche Personal darf das Gerät im automatischen Modus bedienen. Dieser ist beim Einschalten des AED voreingestellt.
Eine Einweisung in die Handhabung dieser Geräte ist in jedem Fall erforderlich. Ebenso ist eine sicherheitstechnische Kontrolle durch den Hersteller oder eines von ihm autorisierten Fachbetrieb unbedingt vorgeschrieben.
[ nach oben ]